Sie benötigen Unterstützung im öffentlichen Baurecht bzw. Bauverwaltungsrecht? Sie haben Probleme, die benötigte Baugenehmigung zu erhalten oder möchten vorab abklären, ob eine solche überhaupt nötig ist? Sie sind mit einem beabsichtigten Bauvorhaben eines Nachbarn bzw. Anliegers nicht einverstanden? Die Behörde hat gegen Sie bereits eine Rückbau- oder Abbruchverfügung erlassen?
Zögern Sie nicht, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!
Die Anforderungen rund um das öffentliche Baurecht sind vielfältig und unterliegen ständig aktualisierten Grundlagen. Wir führen Sie verlässlich durch das komplexe Terrain des öffentlichen Baurechts.
Wir helfen Ihnen mit Methode und Struktur durch alle Phasen Ihres Anliegens.
Beratung, Vertretung sowie Führung von Widerspruchsverfahren und Klageverfahren bzw. Verwaltungsprozessen in folgenden Konstellationen und Bereichen:
Mein Leitspruch: "Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden."
Studiert habe ich in Freiburg. Meine fachlichen Schwerpunkte in unserer Anwaltskanzlei in Karlsruhe und Pforzheim liegen im Verwaltungsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Per E-Mail erreichen Sie mich direkt unter: ibach@goi-anwaelte.de
Normalerweise würde hier unter anderem stehen: Aussprüche wie „Wir fühlen uns hier bestens aufgehoben“, „Exzellent!“, „Kann ich nur weiterempfehlen“, „Die wollen wirklich gewinnen und gehen auch die Extrameile“ und auch Logos unserer gewichtigsten Firmenkunden und Geschäftspartnern, aus verschiedensten Branchen.
Wir möchten jedoch vornehme Zurückhaltung als Anwälte und Geheimnisträger walten lassen – auch wenn natürlich unsere Referenzen für uns sprechen.
Deshalb sagen wir an dieser Stelle nur: die hohe Zufriedenheits- und Weiterempfehlungsrate spricht für uns. Überzeugen Sie sich selbst und nehmen gerne Kontakt zu uns auf.
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